Ab 1.8.2018 entfallen in Niedersachsen die monatlichen Betreuungskosten für einen Kita-Platz mit einer Betreuungszeit von maximal acht Stunden an fünf Tagen pro Woche für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben.
Zur Berechnung der Kosten für eine Betreuung, die mehr als acht Stunden pro Tag beträgt, wird die Kindergartengebührensatzung der Stadt Buchholz zugrunde gelegt.
Zusätzlich erheben wir Entgelte, die sich aus Mitgliedsbeitrag, Verpflegungspauschalen und Turngeld für die jeweiligen Gruppen zusammensetzen.
Die zusätzlichen Entgelte sowie Betreuungskosten, die für eine Betreuung über acht Stunden entstehen, werden zum 15. des Monats per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.
Hierzu erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung bei Eintritt in unseren Verein.
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